Datenschutz

Bei der Durchführung des Verfahrens 2P handelt es sich um eine schulische Veranstaltung. Folglich ist keine Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten notwendig. Es wird allerdings empfohlen, diese über die Durchführung des Verfahrens vorab zu informieren. Bei 2P handelt es sich um eine zulässige Datenerhebung, die für die individuelle Förderung und den weiteren Bildungsweg sowie der Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit an der Schule von besonderer Bedeutung ist. Insofern ist laut §4 BremSchulDSG keine Einwilligung der betroffenen Personen Voraussetzung. Die zum Zwecke der Durchführung erhobenen Daten werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO) in einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geregelt. Das Verfahren ist mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten datenschutz nord GmbH abgestimmt und im Verfahrensverzeichnis eingetragen.